Ein Arbeitsbeispiel in einfacher Sprache.

Der Ausgangstext:

Stellungnahme des BeB
zum Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll vom 13.12.2006

Zusammenfassung

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) begrüßt die im Dezember 2008 abgeschlossene Ratifikation des UN-Behindertenrechtsübereinkommens durch den Bundestag und den Bundesrat und damit die Übertragung des Übereinkommens in deutsches Recht. Auch für ein hochentwickeltes Land wie Deutschland ist das Übereinkommen ein beachtlicher Meilenstein in der Behindertenpolitik, da Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ihre durch unterschiedliche Gesetze zugesprochenen Rechte bis heute nicht umfassend in Anspruch nehmen können. Nach der in der Denkschrift zum Gesetz vertretenen Auffassung der Bundesregierung scheinen die Inhalte des UN-Behindertenrechtsübereinkommens ganz überwiegend in unserem Land bereits umgesetzt zu sein und ihre Entsprechung in der deutschen Rechtsordnung zu finden. Wenn dies die Position von Bund und Ländern bleibt, werden den mit dem Übereinkommen verbundenen großen Erwartungen von Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung und deren Interessensvertretungen empfindliche Absagen erteilt.

Der BeB sieht in diesem Zusammenhang an zahlreichen Stellen Überprüfungs- und Handlungsbedarf:

Die Übersetzung in einfache Sprache:

Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) schreibt seine Meinung zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ in leichter Sprache :

Viele Länder der Welt sind in den Vereinten Nationen zusammengeschlossen. Die Vereinten Nationen machen Gesetze. Sie machen auch Gesetze für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Die Vereinten Nationen haben sich am 13.12.2006 darüber geeinigt, wie die Gesetze in den Ländern umgesetzt werden sollen. Die besprochenen Regelungen sind in einem Übereinkommen aufgeschrieben worden.

Der BeB findet es gut, dass das Gesetz der Vereinten Nationen jetzt auch in Deutschland umgesetzt werden soll. Das hat die Bundesregierung so beschlossen.

In Deutschland hat es schon vorher viele Gesetze für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung gegeben. Menschen mit Behinderung können Ihre Rechte aber nicht vollständig in Anspruch nehmen. Deshalb sind die Regeln der Vereinten Nationen für Deutschland wichtig.

Die Bundesregierung hat zu den Regeln der Vereinten Nationen auch etwas geschrieben. In dieser Denkschrift steht, dass die meisten Gesetze und Regeln in Deutschland schon angewendet werden. 

Die Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung haben gehofft, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen ihre Rechte in Zukunft besser regeln wird. Das ist aber nicht so. Die Bundesregierung glaubt, dass schon alles gut genug geregelt ist und nichts mehr getan werden muss.

Der BeB glaubt, dass die deutschen Gesetze nicht gut genug sind. Es muss genau geprüft werden, wo die Regelungen der Vereinten Nationen in Deutschland noch nicht gut umgesetzt werden.